(leicht rhetorische) Frage einer Bürgerin:
Dürfen Sanktionen verteilt werden, wenn die ausgeschriebene Stelle,
auf die sich auf Anraten oder Druck des Arbeitsamtes mehrere Menschen
beworben haben, besetzt wurde?
(Ich meine; EINE_R kann nur genommen werden pro Stelle...) [...]
Anwort von der BA:
"Bei der Prüfung, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, die möglicherweise eine
Sanktion nach sich zieht, ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Stelle
mit anderen geeigneten Bewerbern besetzen konnte.
Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klärung beitragen. [...]"
Ja, haben Sie! Danke... weitere "Kundenreaktionen" von Euch?
> Bundesagentur für Arbeit
> Service-Haus
> Kundenreaktionsmanagement
> Tel: 0911/179 4497 / Fax: 0911/179 2123
> Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de