Freitag, 17. Februar 2012

Aufklärungsblatt für Arbeitgeber in Arbeit

Hier finden sich erste Ideen zu einem "Aufklärungsblatt für Arbeitgeber", welche im Zuge der "BGE-Befürwortung" auch über Hartz IV informiert werden könnten.
Das ist insbesondere angeraten, wenn sie darin verstrickt sind.

https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/projektbeitraege/info-aufklaerung-fuer-arbeitgeber

Abwandlung eines Schreibens für MASSNAHMEN o.ä. sind auch möglich!
Klären wir alle auf, damit niemand irrigerweise annimmt, er habe in seiner höchsten Pflicht gehandelt, die unterhalb des GG und menschlicher Nächtslichkeit endet.

1 Kommentar:

  1. Es sei bemerkt, dass "Arbeitgeber" in diesem Fall das althergebrachte Wort und nicht das sinngemäß richtige Wort ist für "Arbeitnehmer" oder "Leistungnehmer", wohingegen der "Arbeitgeber" eigentlich der Arbeitende, also der Angestellte bzw. Arbeitsnehmer ist.
    Statt "ARbeitsnehmer" in den Schreiben könnte stets "Unternehmer" stehen. Ich habe es bewusst nicht so gewählt, weil in den Jobcentern dieses Wort Verwendung findet ("Service für Arbeitsgeber" usw.)

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